Zu vermeiden seien allerdings Arbeiten in ständigen monotonen vorgebeugten Haltungen und mit Überkopfarbeiten. Die bei der H.________ AG ausgeführte Arbeit habe dem ergonomischen Leistungsprofil einer mittelschweren wechselbelastenden Tätigkeit entsprochen (IV-act. 121). Der Einschätzung von Dr. D.________ folgend liegt in psychiatrischer Hinsicht eine 20%ige Leistungsminderung in jeglicher Tätigkeit vor (vgl. IVact. 161).