3. Die AK erwog im angefochtenen Entscheid, die IV-Stelle habe mehrfach einen Anspruch der Ehefrau auf eine Invalidenrente abgewiesen. Mit Verfügung vom 22. April 2008 sei ein solcher mangels einer dauerhaften Invalidität verneint worden. Am 17. November 2011 habe die IV-Stelle einen Anspruch abgelehnt, weil die Einschränkung in der angestammten Tätigkeit 30 % betragen habe und damit die Schwelle eines Rentenanspruchs nicht erreicht worden sei. Mit Verfügung vom 21. Mai 2015 sei gestützt auf eine gutachterlich festgestellte Einschränkung von 20 % in jeglicher Tätigkeit ein Anspruch verneint worden.