Diese Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn sie sich beim RAV zur Arbeitsvermittlung angemeldet haben und qualitativ wie quantitativ ausreichende Stellenbemühungen nachweisen; b) wenn sie Taggelder der ALV beziehen oder c) die EL-beziehende Person ohne ihren Beistand und ihre Pflege in einem Heim platziert werden müsste. Die Haushaltsführung für Ehegatten und Kinder allein erlaubt den Verzicht auf die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens indes nicht (WEL Rz. 3482.03).