5.4.2 Dafür, dass die psychosozialen Faktoren zu einem verselbständigten Gesundheitsschaden mit Krankheitswert geführt hätten, liegen keinerlei Anhaltspunkte vor. Es ist auch davon auszugehen, dass der Gutachter Dr. C.________ dies ausdrücklich erwähnt hätte, wäre dies der Fall gewesen. Wie sich aber im Verlauf gezeigt hat, trat jeweils nach einer zeitlichen Distanzierung von einem Ereignis eine Besserung ein, was gegen einen verselbständigten Gesundheitsschaden spricht. Auch diesbezüglich sind keine weiteren Abklärungen angezeigt.