Doktor D.________ berichtete am 9. Mai 2019 von einer Beschwerdenverschlechterung seit April 2019 ohne aber irgendwelche Befunde zu nennen bzw. die Gründe für die Verschlechterung anzugeben (IV-act. 92). Auffallend ist überdies, dass die Beschwerdeführerin keine medikamentöse Therapie gegen die Schmerzen unternimmt. Den Angaben zur Medikation in verschiedenen Berichten sind keine Pharmaka ersichtlich, welche der Schmerzbehandlung dienen würden (vgl. IVact. 58/2, 62/12, 66/2, 66/5, 78/20). Angesichts all dieser Gegebenheiten erstaunt es nicht, dass Dr. C.________ keine solche Diagnose gestellt hat.