Vielmehr liegt ein ausgeprägtes depressives Zustandsbild vor (IV-act. 62/11). Aus dem Verlaufsbericht vom 18. Mai 2017 erhellt sodann, dass die Versicherte mindestens seit 2009 über eine chronifizierte Schmerzsymptomatik klage. Im Verlauf habe sich dann die Entwicklung eines Urteil S 2019 120 16