im Bericht vom 15. Februar 2017 die Diagnosen chronisches Schmerzsyndrom und Fibromyalgie aufführte, ist dem Befund keine entsprechende Schilderung zu entnehmen. Die Diagnose wurde offenbar aufgrund eines Berichtes von Dr. D.________ übernommen (IV-act. 58/1–2). Im Bericht vom 28. November 2016 erwähnte Dr. D.________ die Entwicklung eines generalisierten Ganzkörperschmerzsyndroms. Allerdings sind keine Befunde ersichtlich, welche diese Diagnose zu bestätigen vermöchten. Vielmehr liegt ein ausgeprägtes depressives Zustandsbild vor (IV-act. 62/11).