psychosozialen Faktoren einen verselbständigten Gesundheitsschaden aufrechterhalten würden. Denn eine andere bzw. weitere Diagnose vermochte Dr. C.________ nicht zu stellen. Der Zustand der Beschwerdeführerin hat sich jeweils nach einer zeitlichen Distanzierung zu den Ereignissen verbessert. Dies geht auch aus den Ausführungen von Dr. D.________ hervor, wenn er von intermittierenden und rezidivierenden Exazerbationen sowie Phasen mit relativer Beschwerdebesserung sprach.