Auch dem Austrittsbericht der Klinik F.________ vom 24. April 2017 ist zu entnehmen, dass unterschiedliche Belastungsfaktoren zum derzeitigen Zustandsbild geführt haben. Angeführt werden die Situation am Arbeitsplatz im Sommer 2016, die vom Ehemann gewünschte Scheidung im November 2016 sowie Existenz- und Zukunftsängste (IV-act. 66/7). Damit sind die Feststellungen von Dr. C.________ nicht zu beanstanden, sondern finden in den Akten eine ausreichende Stütze. Sind psychosoziale Faktoren für das reaktive Geschehen verantwortlich, liegt indessen kein invalidenversicherungsrechtlich relevanter Gesundheitsschaden vor.