Laut Bericht vom 15. Februar 2017 wurde die Beschwerdeführerin im Januar 2014 erstmals zur psychiatrischen Behandlung überwiesen. Sie befand sich damals in Trennung von ihrem zweiten Ehemann und es bestand eine Schwierigkeit als alleinerziehende Mutter. Es kam immer wieder zu Krisen im Rahmen von grösseren Belastungen durch Krankheiten in der Familie, Stress auf der Arbeit sowie subjektiven Überforderungsgefühlen in der Erziehung der Tochter. Insgesamt kam es immer wieder zu kürzeren Arbeitsunfähigkeiten. Sie regenerierte aber wieder recht rasch und konnte ihre Arbeit im Umfang von 50 % wieder aufnehmen (IV-act. 58). Auch Dr. D.__