in deren Bericht vom 6. Mai 2019. Im August/September 2017 fühlte sich die Beschwerdeführerin zufolge der anstehenden Eingliederung überfordert bzw. gekränkt und beleidigt. Im Dezember 2017 verstarb ihre Mutter. Ab November 2017 war die Einstellung der Krankentaggeldzahlungen der Auslöser. Im Frühjahr 2018 waren die vorzunehmenden Bewerbungen ursächlich. Dann meldete sie sich erst im Dezember 2018 wieder, woran offensichtlich die weiterhin bestehende Arbeitslosigkeit schuld war, welche sie belastete (IV-act. 91). Laut Bericht vom 15. Februar 2017 wurde die Beschwerdeführerin im Januar 2014 erstmals zur psychiatrischen Behandlung überwiesen.