Im Verlauf zeige sich ein schwankender Beschwerdeverlauf mit intermittierenden und rezidivierenden Aggravationen der Burnout-Symptomatik, die sich dann mit Phasen relativer Beschwerdebesserung abwechselten. Aktuell sei es durch die multiplen psychosozialen Belastungsfaktoren zu einer erneuten Beschwerdeverschlechterung seit Anfang April 2019 gekommen, sodass erneut eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bis zum 30. Juni 2019 habe attestiert werden müssen (IV-act. 92).