Dieser stellte in seiner Expertise vom 21. August 2017 die Diagnose Zustand nach Anpassungsstörung im Sinne einer depressiven Reaktion, da sowohl die behandelnden Fachärzte wie auch der behandelnde Internist immer wieder die psychosoziale Belastungssituation in den Vordergrund gerückt hätten. Der Sachverständige erläuterte, aufgrund der Angaben der Versicherten selbst und der vorliegenden Akten erhelle unschwer, dass nicht nur ein zeitlicher, sondern auch ein kausaler Zusammenhang zwischen den Verhältnissen am Arbeitsplatz in den letzten Wochen vor der Arbeitsniederlegung durch die Versicherte am 6. Juli 2016 und ihrer depressiven Symptomatik bestanden habe.