5.2 5.2.1 Die Beschwerdeführerin wurde im Auftrag des Krankentaggeldversicherers von Dr. C.________ begutachtet. Dieser stellte in seiner Expertise vom 21. August 2017 die Diagnose Zustand nach Anpassungsstörung im Sinne einer depressiven Reaktion, da sowohl die behandelnden Fachärzte wie auch der behandelnde Internist immer wieder die psychosoziale Belastungssituation in den Vordergrund gerückt hätten.