Einschränkungen angepassten Tätigkeit" die Rede sei, lasse zumindest geringe Zweifel an einer 100%igen Arbeitsfähigkeit auch in angestammter Tätigkeit aufkommen. Solche kämen auch auf aus dem Bericht von Dr. D.________ vom 17. bzw. 18. Mai 2017, worin die Wiederaufnahme der ursprünglichen beruflichen Tätigkeit aufgrund der zu hohen Anforderungen an die psychische Symptomatik als eher unwahrscheinlich eingeschätzt worden sei. Die Arbeitsfähigkeit sei insgesamt ungenügend abgeklärt. Es sei deshalb mittels Gutachten das noch zumutbare Belastungsprofil gemäss den Leitlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP) genügend zu diskutieren bzw. zu beschreiben.