C. Mit Verfügung vom 18. September 2019 bewilligte der Vorsitzende der sozialversicherungsrechtlichen Kammer des Verwaltungsgerichts das Gesuch der Urteil S 2019 120 3 Beschwerdeführerin um unentgeltliche Rechtspflege und stellte ihr für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in der Person von Rechtsanwältin MLaw B.________ eine unentgeltliche Rechtsbeiständin bei (act. 2). D. Die IV-Stelle schloss vernehmlassend auf Abweisung der Beschwerde (act. 5). E. Im Rahmen eines zweiten Schriftenwechsels hielten die Parteien an ihren jeweiligen Anträgen fest (act. 7 und 9).