__ berufliche Eingliederungsmassnahmen in Form von Arbeitsvermittlung und Abklärung der beruflichen Eingliederungsmöglichkeiten zugesprochen (IV-act. 68), die indessen am 11. resp. 12. Dezember 2017 erfolglos abgeschlossen wurden (IV-act. 80/9–10). Mit Vorbescheid vom 9. Mai 2018 stellte die Verwaltung die erneute Abweisung des Leistungsgesuchs mangels eines dauerhaften invalidisierenden Gesundheitsschadens in Aussicht (IV-act. 84). Die dagegen erhobene Einsprache (IV-act. 85/2) wies die Verwaltung mit Verfügung vom 19. Juli 2019 ab (IVact. 95).