7.3 Nach dem Gesagten ist festzuhalten, dass das infektiologische Gutachten von Prof. Dr. C.________ sämtliche Qualitätsmerkmale eines beweiskräftigen medizinischen Gutachtens erfüllt und ihm dementsprechend im vorliegenden Verfahren volle Beweiskraft Urteil S 2019 119 19