Schlussendlich trifft es zwar zu, dass die Möglichkeit eines Post-Lyme-Syndroms im Gutachten vom 21. Juni 2018 nicht explizit erwähnt wurde. Nichtsdestotrotz kann die Beschwerdeführerin auch daraus nichts zu ihren Gunsten ableiten. Denn wie sich aus den Urteil S 2019 119 18