Dabei gilt es nicht nur zu berücksichtigen, dass die von Prof. J.________ erwähnte Studie nach Angaben von Prof Dr. C.________ stark kritisiert wurde. Vielmehr fällt ins Gewicht, dass es nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung bei der LTT- Blutuntersuchung an der Voraussetzung der medizinisch-wissenschaftlich breiten Anerkennung fehlt (Urteil BGer 8C_835/2018 vom 23. April 2019 E. 6.2.2). Der LTT-Test stellt somit keine anerkannte diagnostische Methode dar. Urteil S 2019 119 16