7.1 Beurteilend ist diesbezüglich festzustellen, dass das infektiologische Gutachten von Prof. Dr. C.________ vom 21. Juni 2018 und dessen Ergänzungen vom 31. Juli 2019 die nach der Rechtsprechung für eine beweiskräftige medizinische Entscheidgrundlage vorausgesetzten Kriterien erfüllen. Das Gutachten erfolgte in Berücksichtigung der relevanten medizinischen Akten und nach einer eingehenden persönlichen Untersuchung, weshalb es in Bezug auf die zu beurteilende Kausalitätsfrage als umfassend zu beurteilen ist. Professor Dr. C.__