der Versicherten am 9. August 2019 eine chronische Neuroborreliose nach einem Rezidiv im Juni 2019 und eine Anpassungsstörung diagnostizierte. Die Ärzte der medizinischen Praxis L.________ kamen zum Schluss, dass aus psychiatrischer Sicht kein Handlungsbedarf bestehe, eine Behandlung der Neuroborreliose mittels Hyperthermie- Therapie jedoch sofort empfohlen werde (Bf-act. 5).