sodann darauf hin, dass im Gutachten mit keinem Wort die Möglichkeit eines Post-Lyme-Syndroms erwähnt, geschweige denn diskutiert werde. Ein Teil der Beschwerden könnten im Sinne eines Post-Lyme-Syndroms erklärt werden. Schliesslich gewinne er den Eindruck, dass die Gutachter die Patientin lächerlich machen und nicht ernst nehmen würden (Bf-act. 3).