Des Weiteren würden die Gutachter nicht begründen, weshalb das Erythema migrans als eher untypisch zu bezeichnen sei. Abgesehen davon, seien Erythemata migrantia häufig untypisch und die Patientin sei bezüglich Zecken auch exponiert gewesen, auch wenn sie keinen Zeckenstich bemerkt habe. Sodann sei von den Untersuchern die Bemerkung zu erwarten gewesen, dass bei 90 % der Erythemata migrantia in unseren Breitengraden der Zeckenstich nicht bemerkt werde. An anderer Stelle wies Dr. F.________ sodann darauf hin, dass im Gutachten mit keinem Wort die Möglichkeit eines Post-Lyme-Syndroms erwähnt, geschweige denn diskutiert werde.