4.8.1 Doktor F.________ nahm am 25. September 2019 zum Gutachten des Universitätsspitals D.________ Stellung und stellte sich auf den Standpunkt, das Gutachten sei unvollständig und nicht schlüssig, da wichtige Diskussionspunkte ausgelassen oder falsch interpretiert worden seien. Insbesondere kritisierte er, dass die Schlussfolgerung, die serologischen Bedingungen seien nicht erfüllt, fachlich falsch sei. Des Weiteren würden die Gutachter nicht begründen, weshalb das Erythema migrans als eher untypisch zu bezeichnen sei.