Entgegen der Aussage von Dr. E.________ handle es sich dabei keinesfalls nur um alte Guidelines. Die Guidelines der Deutschen Gesellschaft für Neurologie seien z.B. aus dem Jahr 2018 und berücksichtigten auch die von Dr. E.________ zitierte Literatur. Die von Dr. E.________ als Beweis aufgeführte Studie von Prof. J.________ sei in einem kleinen, unbedeutenden Open access Journal erschienen und die Ergebnisse und Schlüsse in der Folge stark kritisiert worden.