4.7 Im Rahmen des Einspracheverfahrens nahm das Universitätsspital D.________ schliesslich nochmals Stellung zu den Vorbringen und den diesbezüglichen Berichten in der Einsprache. Professor Dr. C.________ hielt dabei in der Stellungnahme vom 31. Juli 2019 an der bisherigen Beurteilung fest. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, die anamnestischen, klinischen und laborchemischen Befunde würden gegen eine Infektion durch Borrelien sprechen. Im Gutachten seien die anamnestischen Ereignisse sehr differenziert aufgenommen und eingehend diskutiert worden.