ein ausgewiesener Borreliosespezialist. Die LTT Untersuchungen aus seinem Labor, die auch bei der Versicherten gemacht worden seien, seien in keiner Art und Weise zu vergleichen mit den LTT aus den 90er Jahren. Doktor E.________ kam zum Schluss, dass die Versicherte sicher an einer Borreliose erkrankt sei. Der Infektionszeitpunkt scheine am ehesten vor der Hautrötung gewesen zu sein. Glücklicherweise habe die Versicherte auf die Antibiotikabehandlung im November angesprochen. Der LTT sei im Dezember 2018 erstmals negativ gewesen (Suva-act. 141).