Entsprechend beurteilte er das Vorliegen eines Erythema migrans verursacht durch eine Borrelieninfektion und im Stadium I im Sommer/Herbst 2017 daher als nicht überwiegend wahrscheinlich. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass sich in der Untersuchung vom 29. Juni 2018 vom Universitätsspital D.________ eine negative Serologie für IgG und IgM sowie ein allenfalls grenzwertig positiver Immunoblot für IgG bei negativem Immunoblot für IgM gezeigt habe. Zusammenfassend liege als einziger möglicher, objektiver Hinweis auf eine Borreliose das Erythem im Sommer/Herbst 2017 vor.