Dem Bericht vom 18. März 2018 kann entnommen werden, dass sich nach dieser IHHT-Behandlung eine leichte Besserung der Laborwerte gezeigt habe. Deshalb sei in der Folge eine zweite IHHT Serie, kombiniert mit der adäquaten Antibiotikabehandlung, durchgeführt worden (Suva-act. 68). 4.5 Im weiteren Verlauf gab die Suva ein infektiologisches Gutachten bei Prof. Dr. C.________, Klinik für Infektiologie und Spitalhygiene des Universitätsspital D.________, in Auftrag. Dieses erging am 21. Juni 2018. Professor Dr. C.________ kam Urteil S 2019 119 9