Professor Dr. C.________ beurteilte dabei das Vorliegen eines Erythema migrans verursacht durch eine Borrelieninfektion und im Stadium I im Sommer/Herbst 2017 als nicht überwiegend wahrscheinlich (vgl. Suva-act. 73 S. 14). Gestützt auf dieses infektiologische Gutachten stellte die Suva ihre Leistungen mit Verfügung vom 24. Oktober 2018 per 31. Oktober 2018 ein (Suva-act. 89). Die dagegen erhobene Einsprache (Suvaact. 91 und 133) wies sie mit Einspracheentscheid vom 12. August 2019 (Suva-act. 155) ab.