Diese sind für die hier zu beurteilenden Belange indessen nicht relevant. Anderweitige Befunde, welche eine somatisch begründete Verschlechterung nahelegen würden, sind nicht erkennbar. Die Veränderung des Gesundheitszustandes ist im psychischen Bereich eingetreten. Da aber deren Kausalität nicht gegeben ist, bleibt dies unbeachtlich.