Arbeiten, die eine schnelle Greiffunktion erforderten oder eine Faustschlusskraft von über 2 kg (Jamar), seien nicht zumutbar. Bei Temperaturen oberhalb von 15° wäre die Arbeit in seiner angestammten Tätigkeit zu 50 % zumutbar, das heisse den ganzen Tag mit verminderter Leistung (Suva-act. 113 S. 5).