5.3.2 Demzufolge hatte im Zeitpunkt der Beurteilung durch Dr. N.________ am 3. August 2015 das von Kreisarzt Dr. K.________ am 5. Dezember 2011 formulierte Zumutbarkeitsprofil nach wie vor Gültigkeit (vgl. Suva-act. 160 S. 3 und 113 S. 5). Danach sind leichte Arbeiten mit Heben von Lasten bis 10 kg mit den Finger II–IV links zumutbar. Arbeiten, die mit schweren Schlägen und starken Vibrationen auf die Hand einhergingen, seien nicht zumutbar. Arbeiten, die eine schnelle Greiffunktion erforderten oder eine Faustschlusskraft von über 2 kg (Jamar), seien nicht zumutbar.