Es sei nicht nachvollziehbar, warum unter Einhaltung der Zumutbarkeit keine 100%ige Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit erzielt werden könne. Auf eine Veränderung seit der letztmaligen kreisärztlichen Beurteilung vom 3. August 2015 angesprochen, erklärte Dr. N.________, den Berichten der Klinik I.________ vom 18. Mai und 15. Juni 2015 könne entnommen werden, dass die klinische Situation sich gleich dargestellt habe, wie im polydisziplinären Gutachten bzw. dem Teilgutachten von Dr. med. O.________, FMH Chirurgie. In letzterem würden eine Beeinträchtigung durch die chronischen Schmerzen sowie Beeinträchtigungen durch das myofasciale Schulter-Arm-Syndrom miteinbezogen.