Dies sei durch die Diagnosen nicht gerechtfertigt. Die Einschätzung, dass Heben und Tragen körpernah und körperfern bei einem Gewichtslimit von 5 kg einarmig rechts nur noch zu 70 % möglich seien, könne nachvollzogen werden, da ein Halten und Tragen der Gewichte bei der eingeschränkten Faustschlusskraft der rechten Hand und eingeschränkter Opposition des Daumens lediglich bei hängendem Arm im harten Beruf möglich seien. Allerdings wäre in einer angepassten Verweistätigkeit eine volle Arbeitsfähigkeit gegeben. Es sei nicht nachvollziehbar, warum unter Einhaltung der Zumutbarkeit keine 100%ige Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit erzielt werden könne.