Therapeutisch seien eine weitere physiotherapeutische Behandlung sowie eine schmerztherapeutische Mitbehandlung empfohlen, vor allem um die zwanghafte Schonhaltung des Armes verhindern zu können, sodass zumindest die linke Hand als Hilfshand bzw. Zudien-hand erhalten bleiben könne. Hinsichtlich des vom Experten definierten Zumutbarkeitsprofils hielt Dr. N.________ fest, dieses könne nicht ganz nachvollzogen werden, insbesondere weshalb kauernde Positionen sowie Rotationen im Stehen und Sitzen nicht mehr möglich sein sollten. Dies sei durch die Diagnosen nicht gerechtfertigt.