Urteil S 2019 117 17 unabhängig von der chronischen Schmerzsymptomatik eine zunehmende erhebliche psychische Beeinträchtigung des gesamten Armes im psychiatrischen Teil des Gutachtens beschrieben werde. Es liege laut dem behandelnden Psychiater eine dissoziative Störung mit mittlerweile Fremdempfinden des gesamten rechten Armes vor. Zu den Untersuchungsbefunden des Gutachters führte Dr. N.________ aus, die Untersuchungsergebnisse würden sich mit den letzten Ergebnissen der Klinik I.________ decken, wobei hier davon ausgegangen werde, dass mit dem DIP das IP-Gelenk des Daumens gemeint sei. Somit liege keine erhebliche Verschlimmerung vor.