3.1.8 aufgeführten Punkte gewürdigt werden. Einschränkend sei festzustellen, dass dies situativ dem aktuellen Schmerzbild und Medikation anzupassen sei, wobei dies einer entsprechenden ausgebauten Mitbehandlung durch die schmerztherapeutischen Fachkollegen obliege (Suva-act. 338 S. 71).