5.1 Der Beschwerdeführer beruft sich auf das von der Invalidenversicherung in Auftrag gegebene Gutachten der estimed AG vom 16. Februar 2018 (Suva-act. 338), wonach lediglich eine Arbeitsfähigkeit von 50 % in angepasster Tätigkeit auf dem zweiten Arbeitsmarkt gegeben sei. Der Zustand sei damit im Vergleich zu den vormaligen Untersuchungen bzw. Einschätzungen seitens der Suva vom 16. Mai 2012, 22. Januar 2013 und 3. August 2015 deutlich verschlechtert, insbesondere bezüglich der psychischen Befindlichkeit (welche unfallbedingt anzusehen sei) und daraus folgend der verbleibenden Arbeitsfähigkeit.