Unfallereignis. Weitere Komplikationen haben sich nicht eingestellt. Insgesamt kann somit nicht von einem schwierigen Heilungsverlauf ausgegangen werden, auch wenn nie eine Beschwerdefreiheit erreicht werden konnte. 4.3.8 Das Kriterium des Grads und der Dauer der physisch bedingten Arbeitsunfähigkeit bezieht sich nicht allein auf das Leistungsvermögen im angestammten Beruf (Urteil BGer 8C_53/2019 vom 9. Mai 2019 E. 5.3).