Der Beschwerdeführer befand sich vom 30. August bis 11. Dezember 2018 in stationärer psychiatrischer Behandlung in der Klinik M.________. Die Ärzte hielten fest, er leide an Schmerzen zu Tages- und Nachtzeiten plötzlich auftretend, die auf die Gabe von Dafalgan aus der Reserve und Fangopackungen positiv angesprochen hätten (Suva-act. 356 S. 13). Insgesamt waren die Beschwerden nicht derart stark, dass das Kriterium in ausgeprägter Weise erfüllt wäre. Die Angaben des Versicherten variierten zudem immer wieder. Grossmehrheitlich traten die Schmerzen wetterabhängig auf. Abgesehen davon, konnte vielfach durch die Einnahme von Dafalgan eine Linderung herbeigeführt werden.