4.1 Der Beschwerdeführer stellt sich auf den Standpunkt, der natürliche Kausalzusammenhang bezüglich der psychischen Problematik sei unbestritten. Auch die Adäquanz sieht er als erfüllt an. Ausgehend von einem Unfall im mittelschweren Bereich sei die medizinische Behandlung unverhältnismässig lang, zumal die durchgeführten Behandlungen nicht den gewünschten Erfolg gebracht hätten. Es sei im Nachgang zur Daumenoperation zu einer Hautnekrose gekommen, weshalb eine Vollhauttransplantation habe vorgenommen werden müssen. Weiterführend habe rund acht Monate nach dem Ereignis eine Grundgelenksarthrodese durchgeführt werden müssen.