Bei einem Rückfall handelt es sich um das Wiederaufflackern einer vermeintlich geheilten Krankheit, so dass es zu ärztlicher Behandlung, möglicherweise sogar zu (weiterer) Arbeitsunfähigkeit kommt; von Spätfolgen spricht man, wenn ein scheinbar geheiltes Leiden im Verlaufe längerer Zeit organische oder psychische Veränderungen bewirkt, die zu einem anders gearteten Krankheitsbild führen können (BGE 144 V 245 E. 6.1). Rückfälle und Spätfolgen sind nicht als neuer Unfall zu behandeln, sondern schliessen begrifflich an ein bestehende Unfallereignis an (Urteil BGer 8C_589/2017 vom 21. Februar 2018 E. 3.1.1).