Der Rechtsvertreter des Versicherten machte mit Schreiben vom 15. März 2017 erneut einen Rückfall geltend. Aufgrund des Unfalles lägen erhebliche psychiatrische Diagnosen vor (Suva-act. 322). Die Suva tätigte in der Folge medizinische Erhebungen und zog das von der Invalidenversicherung in Auftrag gegebene Gutachten der estimed AG vom 16. Februar 2018 (Suva-act. 338) bei. Verfügungsweise verneinte sie am 6. Juni 2018 ihre Leistungspflicht mangels eines Kausalzusammenhangs zwischen den psychischen Beschwerden und dem Unfallereignis vom 14. Januar 2011 und einer Verschlechterung des somatischen Gesundheitszustandes (Suva-act. 344). Die dagegen erhobene Einsprache (Suva-act.