Am 26. April 2013 sprach die Suva A.________ eine Integritätsentschädigung bei einer Integritätseinbusse von 15 % zu (Suva-act. 245). Die gegen beide Verfügungen erhobene Einsprache (Suva-act. 246) wies die Unfallversicherung mit Entscheid vom 19. Dezember 2013 ab (Suva-act. 252). Dieser erwuchs unangefochten in Rechtskraft.