8. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Suva auf das Gutachten der medaffairs vom 16. Juli 2018 abstellen durfte. Gestützt darauf hat die Unfallversicherung die Vergleichseinkommen korrekt ermittelt und einen Invaliditätsgrad von -18 % errechnet, was einen Rentenanspruch ausschliesst. Desgleichen ist auch die Integritätsentschädigung bei einer Integritätseinbusse von 30 % nicht zu beanstanden. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde erweist sich demnach als unbegründet und ist abzuweisen.