7.5.3 Was die Einschätzung der Integritätsentschädigung des Kreisarztes Dr. G.________ vom 9. März 2016 bezüglich der OSG-Arthrose anbelangt, so ist diese nicht zu beanstanden. Es mag zwar zutreffen, dass der Unfallmediziner keine Tabelle genannt hat. Wie ein Blick in die Suva-Tabelle 5 (Integritätsschaden bei Arthrosen) zeigt, besteht Urteil S 2019 115 35