Die vorbestehende unfallunabhängige lumbale Bandscheibendegeneration auf mehreren Ebenen habe durch die relevante Beinlängendifferenz, die erst kürzlich ausgeglichen worden sei, zu einer vorübergehenden Verschlimmerung geführt, welche bis jetzt noch anhalte. Zwischenzeitlich sei der Beinlängenausgleich erfolgt und es sei abzuwarten, inwieweit hier die Beschwerdehaftigkeit an der LWS, die sich momentan als Mischbild zwischen krankheitsbedingten/degenerativen Veränderungen und vorübergehender Dekompensation aufgrund des Beinlängenunterschiedes zeige, positiv beeinflusst werden könne. Die Einschätzung der Integritätsentschädigung unter Berücksichtigung der