Ob dem Versicherten nach dem Rückfall und insbesondere der durchgeführten Arthrodese weitergehende Ansprüche zustünden, werde derweil abgeklärt. Bezüglich des rechten Fusses wie auch bezüglich der unfallkausalen Beinverkürzung rechts von 3,5 cm als Resultat der letzten Operation am OSG seien jedoch die Ergebnisse der geplanten Bildgebung seitens der LWS und der rechten Hüfte abzuwarten. Es habe folglich noch nicht abschliessend Stellung genommen werden können. Die geltend gemachten unfallbedingten neuropsychologischen Befunde seien gemäss neuropsychologischem Gutachten keine Gesundheitsschäden, welche durch das Ereignis vom 2. Oktober 2013 verursacht worden seien.